Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung (SAPV)
Auf der Grundlage des Vertrages zur SAPV zwischen dem Klinikum der Universität München und
allen gesetzlichen Krankenkassen in Bayern nahm das Ambulante Palliative Care Team zum 01.10.2009 seinen Dienst auf.
Ambulante Palliativmedizin kann somit für alle Palliativpatienten mit besonders schweren und belastenden Symptomen
angeboten werden.
Die SAPV wird von einem niedergelassenen Hausarzt, oder, bei Entlassung aus einer Klinik, vom Stationsarzt verordnet.
Telefonische Anfragen nimmt eine fachkundige Sekretärin entgegen.
Je nach Schwerpunkt der vorliegenden Problematik macht ein Palliativmediziner, eine erfahrene Palliativpflegekraft
oder eine Sozialarbeiterin den Erstbesuch beim Patienten. Dieser kann noch in der Klinik, zu Hause oder auch im
Pflegeheim stattfinden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem betreuenden Hausarzt ist ebenso unerlässlich wie der ständige
Informationsaustausch mit den beteiligten Fachdiensten, allen voran den Pflegediensten. Oft wird innerhalb des Teams
eine weitere fachliche Kompetenz dazugeschaltet, oder auch Unterstützung von außen organisiert. Es kann sich
hierbei z.B. um eine Atemtherapie, psychologische oder seelsorgerische Hilfe handeln. Im Rahmen der bestehenden
Kooperation mit mehreren Hospizvereinen kann auch der Einsatz von ehrenamtlichen Hospizhelfern koordiniert
werden
Die SAPV beeinhaltet außerdem
- Information und Beratung der Patienten, ihrer Angehörigen und der beteiligten Fachdienste
- Einleitung und Überwachung einer Schmerztherapie sowie die Behandlung anderer belastender Symptome
-
Unterstützung in schwierigen Situationen im familiären und psychosozialen Bereich
- Erarbeitung von Behandlungs- und Krisenplänen
Durch die ambulante Palliativversorgung und speziell durch die SAPV soll auch bei schweren Krankheitsverläufen
ein Verbleiben im häuslichen Umfeld ermöglicht werden, oftmals auch bis zum Lebensende. Dies gelingt umso besser,
je enger die Vernetzung aller Beteiligten, und je intensiver die Begleitung, immer jedoch unter Beachtung der
Wünsche der Patienten und ihrer Familien unter Wahrung ihrer ganz persönlichen Vorstellung von Würde und Autonomie.